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September 13, 2022

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Der Bundesrat hat die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) final verabschiedet und die neue GOT tritt am 22. November 2022 in Kraft. Tierärztinnen und Tierärzte müssen die dann gültigen neuen Preise für die Behandlung von Tieren anwenden. In unserem Blogbeitrag fassen wir Ihnen zusammen, was die GOT eigentlich ist, warum die Gebührenanpassung notwendig war und was das zukünftig für Sie als Tierhalter*in bedeutet.

Was ist die GOT und wer entscheidet darüber ob und wie diese geändert wird?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist ein Bundesgesetz, welches die Gebühren für tierärztliche Leistungen festlegt. Dieser Gebührenrahmen gibt sowohl einen Mindest-, als auch einen Höchstsatz vor. Dabei schützt der Höchstsatz Tierhalter*innen davor, dass überhöhte Preise für die Behandlung ihres Tieres abgerechnet werden.

Da es sich bei der GOT um ein Bundesgesetz handelt,entscheidet die Bundesregierung zusammen mit dem Bundesrat über die Anpassung. In den Entstehungsprozess der neuen GOT waren zudem Verbände (u.a. Verbraucherzentralen und Tierschutzverbände) mit einbezogen.

Warum ist eine Anpassung nötig?

Um die aktuelle Situation in den tierärztlichen Praxen und Kliniken beurteilen zu können, wurde ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurde die Kostenstruktur überprüft und gemessen, welche Zeit einzelne Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Dieses Gutachten diente als Grundlage, um die Gebührensätze zu bewerten und anzupassen. In Summe hat sich dabei ein Anpassungsbedarf von rund 20% ergeben.

Wenn die Tiermedizin teurer wird, besteht dann nicht die Gefahr, dass kranke Tiere nicht mehr behandelt werden?

Im europäischen Vergleich waren die Preise in Deutschland deutlich zu niedrig. Dieser Umstand hat mitunter dazu geführt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tierarztpraxen und Tierkliniken nicht adäquat bezahlt werden konnten. Faire Löhne sind allerdings wichtig, damit ausreichend Personal zur Verfügung steht, um den Praxis-/Klinikbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die Anpassung der Löhne wird nun also nachgeholt.

So wird auch der Tierschutz gewährleistet: Denn nur in offenen tiermedizinischen Einrichtungen können kranke Tiere behandelt und fachgerecht versorgt werden.

Wie kann man sich als Tierhalter*in vor den steigenden Tierarztkosten schützen?

Wir raten zum Abschluss einer Tierkranken(voll)versicherung, um sich als Tierhalter*in vor steigenden Behandlungskosten zu schützen. Erfahrungsgemäß reicht eine reine OP-Versicherung oft nicht aus. Wir haben Ihnen auf unserer Webseite einen Überblick verschiedener Anbieter zusammengestellt: https://www.tierklinik-oberhaching.de/news/tierkrankenversicherung/

Die Zusammenstellung der Anbieter verstehen wir als zusätzliche Dienstleistung für Sie, denn es liegt uns sehr am Herzen, auf die Möglichkeit einer finanziellen Absicherung von Krankheitsrisiken unserer Patienten hinzuweisen. Wir profitieren nicht von dem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einem der genannten Anbieter.

Quelle: https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got/